Glossar
- Absenzenmanagement
- AHV – 1. Säule.
- AHV-Gesetz
- AltersrenteX
Die Altersrente wird fällig, wenn eine versicherte Person pensioniert wird bzw. das Rentenalter erreicht:
- Die Höhe der Altersrente wird berechnet, indem das vorhandene Altersguthaben mit dem reglementarischen Umwandlungssatz multipliziert wird.
- Die Zielaltersrente wird anhand der versicherungstechnischen Grundlagen der Vorsorgeeinrichtung berechnet. Differenzen zwischen der persönlichen und der maximalen Zielaltersrente können mit zusätzlichen Beiträgen, Einlagen oder freiwilligen Einkäufen ausgeglichen werden.
- Die auf dem persönlichen Ausweis ausgewiesene, voraussichtliche Altersrente entspricht einer Hochrechnung auf das ordentliche Rentenalter mittels der gesetzlich vorgegebenen Annahmen über die Entwicklung der Zinsen.
Siehe auch: Umwandlungssatz oder www.umwandlungssatz.ch - Altersvorsorge
- Aufsicht.
- Austritt.
- Austrittsleistung.
- Beiträge.
- Beitragsbefreiung.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- BPVG
- BPVG-Obligatorium
- BPVV
- BSV – Bundesamt für Sozialversicherung
- Case Management
- Deckungsgrad
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft.
- Fusionen, Übernahmen in der Vorsorge
- Internationale Vorsorge
- IVG.
- Jahreslohn
- Koordinationsabzug/-betrag.
- Lebensgemeinschaft, eheähnliche
- Obligatorische Krankenversicherung
- OUFL
- Parität – paritätische Vertretung
- Pensionskassenexperte, PK-Experte
- Personen- und Gesellschaftsrecht
- Persönlicher Ausweis.
- Primate.
- Reglement einer Vorsorgeeinrichtung.
- Risikobereitschaft
- Risikofähigkeit
- Risikoversicherung
- Rückdeckung
- Sammelstiftungen
- Sanierung von Vorsorgeeinrichtungen
- Schwankungsreserve
- SIFO
- Stiftungsrat
- Umwandlungsatz.
- Vorsorgeeinrichtung
- Vorsorgeplan
