Das «Nein» zur Senkung des Umwandlungssatzes als Suchttherapie

Impressum: von André Kohler, Mitglied der Geschäftsleitung der B+B Vorsorge AG, 8800 Thalwil, 7. Juli 2009

Kapitulation

Wegen chronischer Auszehrung des aggregierten Kapitalstocks sollen mit der Senkung des Umwandlungssatzes in der schweizerischen beruflichen Vorsorge die Renten «gesichert» werden. Der Destinatär erhält weniger Leistung, die Sicherheit des Systems soll dafür steigen.

Diese Anleihe beim Konkursverfahren provoziert erstaunlich wenige Reaktionen. Dies ist wohl den drei prinzipiellen Faktoren zu verdanken, welche den Befürwortern als Begründung für die vorgeschlagene Massnahme dienen: Die zunehmende Lebenserwartung der Destinatäre, die Überalterung der Bevölkerung und die sinkende Ertragskraft der Kapitalmärkte.

Alle angeführten Faktoren sind exogen, was für die Befürworter zwei Vorteile hat: Niemand braucht sich für die Misere verantwortlich zu fühlen, denn es handelt sich ja um «Schicksalsschläge», und die Gegner der Senkung werden zu Ignoranten gestempelt, welche die Zeichen der Zeit und das völlig Offensichtliche nicht begreifen wollen. Anstelle einer Würdigung dieser Kontroverse wollen wir der Frage nachgehen, ob eine Senkung des Umwandlungssatzes das angesprochene Problem der Auszehrung nachhaltig eliminieren wird.

Die Massnahme an sich ist eine weitere Kapitulation vor dem Leistungsversprechen gemäss Art. 1 BVG und reduziert dasselbe erneut. Die so erreichte grössere Sicherheit ist keinesfalls verdienstvoll und die Bereitschaft, den Leistungsparameter erneut zurückzudrehen kein gutes Omen. Die Begründung durch die exogenen Faktoren ist weder für sich selber wahr noch relevant.

Irrelevantes

Wohl sind Vorsorgewerke biometrischen und demografischen Trends weitgehend ausgeliefert. Weil diese aber stabil und somit gut prognostizierbar sind, können sie sich jedoch dagegen vorsehen. Schutzmassnahmen gegen die negativen Effekte dieser Trends durch entsprechende Reservierungen müssten daher zum Offensichtlichsten und Einfachsten gehören, was eine Stiftungsverwaltung zu bieten hat. Entsprechende Versäumnisse sind kaum zu entschuldigen.

Natürlich halten die Finanzmärkte stets Überraschungen bereit. Dasselbe gilt nicht für die Prognosequalität der Finanz- sowie der Futurologenbranche im sozio-ökonomischen Bereich: Sie ist wissenschaftlich erwiesen bescheiden. Dies zu bedenken wäre klug angesichts der aktuellen Ertragsdebatte, welche auf einer Häufung tendenziös gewählter, in aller Regel viel zu kurzer historischer Zeitabschnitte sowie unvollständiger Argumentarien für die Analyse der Vergangenheit und die Aussagen zur Zukunft beruht. Die Orientierung an der Ertragsgeschichte der letzten hundert Finanzmarktjahre ist zu empfehlen, die Herausforderungen der Zukunft müssen deswegen nicht negiert werden. Um ihnen Rechnung zu tragen, kann man die historischen Werte um 40 Prozent kürzen, ohne den Umwandlungssatz deswegen anpassen zu müssen.

Relevantes

Biometrie, Demografie und Umwälzungen am Kapitalmarkt sind beachtenswerte Fakten. Dass die aggregierte Durchführungsindustrie der zweiten Säule dem Destinatär den Ertrag trivialer, passiver Anlagestrategien nicht sichern kann, lässt sich damit jedoch nicht begründen. Verantwortlich sind hier die folgenden, hausgemachten, über die Jahre gewachsenen Missstände.

Eine verfehlte Risikokonzeption provoziert einen ebenso fehlerhaften Sicherheitsbegriff und eine verquere Auffassung der Rentensicherheit. Vieles ist mittlerweile gesetzlich abgesichert und entfaltet autoritär und legal eine verheerende Wirkung. Als Beispiele seien erwähnt die Einordnung des Vorsorgesparens als Versicherungstatbestand, die Definition der Treuhänderschaft der Leitungsorgane oder die heutige Freizügigkeitsregelung. Hinzu gesellen sich der Frühindustrie entlehnte Organisationsauffassungen. Das Resultat ist ein schwankungsgedämpftes aber absolut gesehen ungenügendes Ertragsniveau. Eine Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ist unter diesen Umständen mit der freien Abgabe von Rauschmitteln an einen Süchtigen vergleichbar.

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