Aufgaben Anlageausschuss und -controlling

Die Aufgaben eines Anlageausschusses werden vom Stiftungsrat wahrgenommen: Erstellen der Anlagerichtlinien, Festlegen der Ertragsziele (Benchmark), Erteilen der Verwaltungsaufträge an die Portfoliomanager u.a. Periodisch werden zudem Vermögensanlagen und Ertrag kontrolliert und mit Anlagestrategie und Benchmark verglichen.