Pensionskassen sind kein Versicherungsfall

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in Vorsorge-Guide 2011 als Beilage der Schweizer Versicherung und Schweizer Bank (Vorsorge Institutionell), 2. Oktober 2010, Seite 38.

Die steigende Lebenserwartung sorgt bei den Verantwortlichen zahlreicher Pensionskassen für immer tiefere Sorgenfalten. Dabei ist das gar nicht nötig.

Verwerfungen auf den Finanzmärkten stellen vordergründig zum wiederholten Mal die Sicherheit der 2. Säule in Frage. Das ruft neue Akteure auf den Plan. Firmen, die von Pensionskassen für gutes Geld Risiken übernehmen wollen, nehmen rasant zu. Mit konventionellen Versicherungen, Hedging von Vermögen oder Verbindlichkeiten, De-Risiking usw. versprechen sie mehr Sicherheit beim Vorsorgekuchen. Sie haben vor allem am Ende der Vorsorgezyklen eine immenses Spiel- und Betätigungsfeld ausgemacht. Stiftungsräte sind gefordert, die wirklichen Risiken zu erkennen.

Die berufliche Vorsorge war in Krisenzeiten finanziell äusserst robust und hat dem Schweizerischen Dreisäulensystem insgesamt Stabilität verliehen. Sie konnte sich behaupten, weil die Pensionskassen von ihren Sponsorunternehmen finanziell und juristisch getrennt und weil sie eigenständig sind. Die konsequente Trennung verlangt von den beauftragten Pensionskassen unternehmerisches Denken und Verhalten. Sie können bei schlechtem Geschäftsgang nicht auf ein betriebliches Auffangnetz hoffen. Im Auftrag und zugunsten ihrer Eigentümer betreiben sie Kapitalisierungs- und Risikoversicherungsgeschäfte und zeichnen für ihr eigenes Wohl und Gedeihen verantwortlich.

Das unternehmerische Geschäftsmodell fordert eine möglichst effiziente Transformation von Beiträgen in Renten und die Absicherung der hiezu angehäuften Vermögen. Mit ihrer Aktivität können Pensionskassen für ihre Sponsoren echte und nachhaltige Werte schöpfen. Mit der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen sie den Wert der Entschädigungs- und Lohnsysteme. 


Die Auslagerung der Anlagetätigkeit kann die
längere Rentenlaufzeit nicht kompensieren.


Höhere Altersrenten steigern den Nutzen der Arbeitsentschädigung für Mitarbeiter und ihre Arbeitgeber. Wirtschaftlich erfolgreiche Vorsorgeeinrichtungen stärken die Attraktivität ihrer Sponsorunternehmen am Arbeitsmarkt markant.

Unwort des Jahres

Im Bestreben nach Sicherheit haben Pensionskassen neben vielfältigen Risiken im Anlagebereich auch das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ erfunden. Der Begriff wurde im deutschsprachigen Raum prompt zu einem heissen Kandidaten für das Unwort des Jahres. Das Risiko hierbei besteht lediglich aus Fehlern von Versicherungsmathematikern bei der Berechnung von optimalen Sparbeiträgen, die sie anhand von Rentenversprechen und Lebenserwartungen ermitteln. Unterschätzen sie die Lebenserwartung der Versicherten, bringen sie Rentenversicherer in Bedrängnis. Diese laufen dann Gefahr, in strukturelle Unterdeckungen zu geraten, wenn ihre Kunden länger leben.

Menschen unternehmen viel zur Verlängerung ihrer Lebenserwartung. Seit es Pensionskassen gibt kann beobachtet werden, wie die Chancen für ein längeres Leben steigen. Nur deswegen die Rentner zu einem Kapitalrisiko zu erklären, erscheint grotesk. Den Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz bleibt für jeden Versicherten vierzig Jahre Zeit, sich vor der Zuteilung der Rente auf die einfach abschätzbare Lebenserwartung einzustellen. Ihre zentrale Aufgabe ist die Bereitstellung von genügend finanziellen Mitteln, damit die versprochenen Leistungen dauerhaft bis zum Ableben erbracht werden können. Die Festlegung der Rente, der finanzielle Aufbau und die Ausrichtung der Rente beinhalten ein klassisches Unternehmerrisiko. Dieses ist bekanntlich nicht versicherbar. Die Absicherung der Zahlungsunfähigkeit von Pensionskassen erfolgt darum über einen staatlich kontrollierten Sicherheitsfonds.

Das notwendige Kapital für die zunehmende Lebenserwartung kann für schweizerische Verhältnisse mit 0,2 bis 0,3 Prozent Mehrerträgen gegenüber den technischen Zinsen finanziert werden. Dieser Mehrertrag wird normalerweise einer Reserve zur Garantie der kalkulierten Renten (Umwandlungssätze) zugeführt. Damit wird gleichzeitig das Selektionsrisiko eliminiert, das Versicherte verursachen, die zwischen Renten und einmaligen Kapitalabfindungen wählen können. Diese Antiselektion kann Vorsorgeeinrichtungen viel stärker belasten, als die Erhöhung der Lebenserwartungen.

Rückversicherer springen ein

Soweit Neurenten mit einer vorsichtigen Reservenbildung vollständig ausfinanziert sind, ist keine Quersubventionierung von laufenden Renten durch aktive Versicherte erforderlich. Beim Rentenbeginn können die Deckungskapitalien zu Lasten der Finanzierungsreserven angepasst werden, wenn die tatsächlichen Lebenserwartungen die bisherigen Annahmen überholt haben. Die Deckungskapitalien von bereits laufenden Renten werden analog mit Mehrerträgen verstärkt, weil die Lebenserwartung der Rentner mit jedem zurückgelegten Jahr zunimmt.

Zunehmende Rentenlaufzeiten verlangen im Kapitaldeckungsverfahren zwingend einen grösseren Kapitalstock. Der notwendige Zuwachs kann mit Beiträgen oder Erträgen finanziert werden. Auf der Ertragsseite ist zu klären ob eigene Anlagen oder die Delegation der Kapitalbeschaffung rentabler sind. Für den Transfer verlängerter Rentenzahlungen bieten sich Rückversicherer an. Unter dem Vorwand Langlebigkeitsrisiko kreieren sie unter Pensionskassen einen Bedarf nach Risikomanagement-Produkten, die nach und nach die eigene Anlagetätigkeit verdrängen. Als hauptsächliche Begründung für Auslagerungen dient die seit längerer Zeit beobachtete abnehmende Rentabilität der Anlagemärkte.

Aufgrund des Versicherungscharakters ihrer Produkte stellen Externe das Kapital gern mit risikoarmen Anlagevehikeln bereit. Die zuständigen Investoren und Asset Manger suchen Anlageklassen mit niedriger Volatilität, selbstredend verbunden mit entsprechend niedrigen Erträgen. Natürlich sind diese Anlagen denselben Marktentwicklungen ausgesetzt, wie direkte Pensionskassenanlagen. Die gewünschte Kompensation der zunehmenden Lebenserwartung mit höheren Erträgen kann darum durch die Auslagerung der Anlagetätigkeit nicht erreicht werden.

Kein Gewinn an Sicherheit

Trotz dieser grundsätzlichen Untauglichkeit zur Verbesserung der Effizienz von Pensionskassen wollen Rückversicherer das unter Risiko gesetzte Eigenkapital verzinsen. Zusammen mit diesen Kosten verursacht der Transfer des Langlebigkeitsrisikos auf Dritte eine markante Verteuerung der Altersvorsorge, ohne zusätzlichen Gewinn an Sicherheit. Im Gegenteil: Vertraut man der Statistik, dann leben Personen mit einer Lebensversicherung viel länger als ohne. Versicherungen wirken demnach, zumindest aus mathematisch statistischer Sicht, als Jungbrunnen. Etwas zynisch könnte man folgern, dass mit jeder Lebensversicherung die Langlebigkeitsrisiken von Pensionskassen sogar erhöht werden, was definitiv beweist, dass Pensionskassen zumindest am langen Ende kein Versicherungsfall sind.

 

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück

 

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