Profond ändert nach der Krise das Gebührenregime
Impressum: Barbara Ottawa in IPE.com, 30. September 2009. Deutsch durch B+B Vorsorge AG. Zum englischen Original.
Die Vorsorgesammelstiftung Profond mit 2,6 Milliarden Franken (1,73 Milliarden Euro) verwalteten Vermögen hat die Gebührenordnung für ihre Portfoliomanager geändert, um die Kosten zu senken.
«Im Nachgang zur Finanzkrise haben wir die Gebühren für die Vermögensverwaltung geändert, neu mit einer Fixgebühr und Erfolgsanteil statt wie bisher nach Basispunkten», erklärt Herbert Brändli, Präsident des Stiftungsrates der Profond Vorsorgeeinrichtung.
«So sparen wir etwa zwei Drittel an Gebühren, und die betroffenen Leute haben das ohne viel Aufhebens akzeptiert – ich war selber überrascht.» (Anm. Redaktion: Einsparung höher als in englischer Version)
Eine Basispunktegebühr würde die Vermögensverwalter nur belohnen für Marktbewegungen, nicht aber für die Arbeit, die sie tatsächlich leisten – fügte Brändli hinzu.
Er meint, dass es in der Entschädigung der Vermögensverwalter noch einigen Spielraum gebe.
Entsprechend habe die Stiftung sich jetzt auch für eine Bank mit niedrigeren Transaktionskosten entschieden, auch wenn es vielleicht einfacher gewesen wäre, eine eigene Bank auf die Beine zu stellen – meinte er mit einem Schmunzeln.
«Die Krise hat uns dazu gezwungen, die Gebührenordnung zu überdenken, und das war gewissermassen auch eine Chance», sagt Brändli.
Er ist im übrigen überzeugt, dass ein weiteres Herabsetzen des Umwandlungssatzes (die Grundlage für die Berechnung der Renten) die Stiftungen nicht dazu bringen wird, die Vermögen effektiver zu verwalten, sondern nur den Nutzen für die Versicherten weiter zu senken.
Die Schweizer Bevölkerung wird vermutlich am 7. März 2010 in einer Volksabstimmung darüber entscheiden können, ob der Umwandlungssatz weiter gesenkt werden soll, von aktuell 7,0 auf 6,4 Prozent, per 2015. (Vergleiche den früheren IPE-Artikel: «Swiss pension level breaches constitution – union».)
Einige andere Experten kritisieren Brändli und meinen, er erschwere die Diskussion des Themas.
«Das Herabsetzen des Umwandlungssatzes ist eine notwendige Vorsichtsmassnahme, und mit sozio-politischem Wunschdenken in der Sache ist man schlecht beraten», argumentiert Hanspeter Konrad, Chef des Schweizerischen Pensionskassenverbandes, ASIP, an der Jahreskonferenz der Organisation.
Er betont, dass die Massnahme «die Höhe der Renten nicht gefährde», da der Gesamtrentenbetrag gleich bleibt, aber auf eine längere Zeitspanne verteilt wird, in Übereinstimmung mit der steigenden Lebenserwartung.
«Wenn er (der Umwandlungssatz) nicht herabgesetzt wird, gefährdet das das ganze System», fügte Konrad hinzu.
Er führte Zahlen an, welche zeigen, dass der minimale Zinssatz für Renten der zweiten Säule von 1985 bis 2007 immer über dem Ansteigen der Löhne gelegen habe – um nicht weniger als 1,58 Prozent.
Auf der andern Seite, argumentiert Brändli, habe das Rentenniveau seit 1985 um 30 Prozent verloren.
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