Risiken Tod, Invalidität: Hilfe zur Selbsthilfe

Impressum: Artikel von Peter Eugster, PKRück AG, in AWP Soziale Sicherheit Nr. 13/2007
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Verschiedene Parameter bestimmen die Höhe der Risikoprämien für Invalidität und Tod. Einer davon ist die Zahl der Versicherten einer Vorsorgeeinrichtung. Je grösser diese ist, desto kleiner ist die Schadensvarianz und somit die Risikoprämie.

Eigentlich wäre es die Aufgabe einer Versicherungsgesellschaft, für einen grossen Versichertenbestand und damit für eine kleine Schadensvarianz zu sorgen. Sie kann dies aber nur dann bewerkstelligen, wenn zwischen den einzelnen rückgedeckten Vorsorgeeinrichtungen eine Solidarität in dem Sinne besteht, dass eine höhere Schadensbelastung in der einen Vorsorgeeinrichtung durch eine entsprechend tiefere Schadensbelastung in einer anderen Vorsorgeeinrichtung kompensiert werden kann. Fällt diese Solidarität weg, muss die Versicherungsgesellschaft jede einzelne Vorsorgeeinrichtung als selbstständige Einheit mit entsprechend höherer Schadensvarianz behandeln. Beeinträchtigt wird die Solidarität ausschliesslich durch die Gewinnbeteiligung, die heute praktisch in jedem Rückdeckungsvertrag eingeschlossen ist. Damit haben wir die paradoxe Situation, dass die Gewinnbeteiligung beim einzelnen Vertrag im positiven Schadensverlauf zwar zu einer tieferen Prämie führen kann, über alle Verträge einer Versicherungsgesellschaft hinweg aber eine höhere Gesamtprämie zur Folge hat.

Gemeinsamer Gewinnverband

Ein Ausweg aus diesem Paradoxon ist nur möglich, wenn sich Vorsorgeeinrichtungen zusammen finden und anstelle einer individuellen Gewinnbeteiligung einen gemeinsamen Gewinnverband bilden. Im Fachjargon werden solche Zusammenschlüsse als Rückversicherungspool (RV-Pool) bezeichnet. Mit einem Pool besteht für kleinere und mittlere Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, eine Risikodeckung zu den gleichen Konditionen einzukaufen, wie sie grosse halbautonome oder autonome Vorsorgeeinrichtungen gewährt werden.

Poolmodell

Die PKRück hat zusammen mit den beiden Expertenbüros «Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG» in Basel und «B+B Vorsorge AG» in Rüschlikon ein Poolmodell entwickelt, das in Aufbau und Durchführung denkbar einfach ist und die Selbstständigkeit jeder Vorsorgeeinrichtung voll gewährleistet. Die folgende schematische Darstellung zeigt anhand der beiden bereits etablierten Pools die wichtigsten Beziehungen:

RV-Pool

Einfache Gesellschaft

Juristisch betrachtet ist der RV-Pool eine einfache Gesellschaft mit dem Zweck, eine gemeinsame Rückdeckung mit einem gemeinsamen Gewinnbeteiligungsmodell für alle angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen abzuschliessen. Wie bereits erwähnt, behalten dabei die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen ihre volle Souveränität.

Der Poolanschlussvertrag regelt die Modalitäten zwischen den einzelnen angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere wer den Pool nach aussen vertritt oder nach welchen Kriterien ein allfälliger Gewinn aufgeteilt werden soll. Im Poolvertrag werden die gemeinsamen Konditionen zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der PKRück, insbesondere das Gewinnbeteiligungsmodell, geregelt. Der Rückdeckungsvertrag regelt die vorsorgespezifischen Gegebenheiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtung, das Underwriting und die Schadensabwicklung. Das umfassende Dienstleistungsangebot im Bereich der Schadensabwicklung (Case Management, Regressüberprüfung usw.) wird auch unter dem Poolvertrag vollständig gewährleistet. Da das rechtliche Rückdeckungsverhältnis zwischen der Vorsorgeeinrichtung und der PKRück besteht und nicht an den Pool übertragen wird, kann praktisch jedermann einen Pbol begründen. Die Etablierung eines Pools kann insbesondere für Expertenbüros und Verwaltungsdienstleister als zusätzliches Angebot für ihre Kunden interessant sein.

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