Sanierungsmassnahmen: flexible Verzinsung zur Vermeidung von Unterdeckungen

Impressum: Autor: Herbert Brändli; erschienen in der AWP, 2/2003, Seiten 5–6; 19. Februar 2003

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Schwankungen von Vorsorgevermögen liegen in der Natur der Sache. Weil Destinatäre, insbesondere die Rentenbezüger, einen konstanten Leistungsfluss erwarten, ist die Glättung der eigenen Schwankungen eine dringliche Aufgabe der Pensionskassen. Sie müssen Massnahmen ergreifen, wenn das Vermögen kleiner wird als ihre Leistungsverpflichtungen, d.h. wenn ein negativer Deckungsgrad ausgewiesen wird. Mögliche Sanierungsmassnahmen und deren Wirkung auf die versicherungstechnische Bilanz sind festgehalten in der Tabelle unten.

Langfristige Anlagen

Zur Behebung von Unterdeckungen gilt es in erster Linie das geschmolzene Vermögen zu sichern und die Pensionskasse gegen überhöhte Leistungsabflüsse zu schützen. Mittel fliessen durch Verwaltungskosten, Rentenzahlungen und vor allem Freizügigkeitsleistungen ab. Kraft Gesetzes sind bereits erworbene Leistungen, insbesondere laufende Renten und Freizügigkeitsansprüche, besonders geschützt. Austretenden muss beispielsweise das volle Altersguthaben ausbezahlt werden. Wenn dieses höher ist, als das verfügbare Vermögen, verschlechtern Austritte die finanzielle Situation systematisch. top ↑

Zinsen senken …

Vorsorgeeinrichtungen können die negativen finanziellen Folgen von Austritten mildern, indem sie während Phasen einer Unterdeckung ihre Leistungsversprechen, beispielsweise die Altersguthaben, weniger stark entwickeln. Mit einer Reduktion von Altersgutschriften oder Zinsen können die erworbenen Leistungen zumindest teilweise dem Vermögensverlauf angepasst werden. top ↑

… bis zum temporären Verzicht

Ein vorübergehender Verzicht auf Verzinsung der Altersguthaben kann auch als negative Bonusgutschrift interpretiert werden. Austretende tragen damit indirekt an schlechten Ergebnissen mit, so wie sie umgekehrt, dank Bonusgutschriften, am guten Geschäftsgang teilhaben. Mit einer flexiblen Verzinsung der Altersguthaben können somit Vorsorgeeinrichtungen angemessen auf Vermögensschwankungen reagieren, ohne dass sie mit übertriebener Reservenbildung generell ihren Nutzen einschränken.

Weil für einen Versicherten der Wert der Pensionskasse einzig aus erbrachten Vorsorgeleistungen besteht, nimmt dieser mit zunehmender Reservenbildung der Pensionskasse ab. Eine flexible Verzinsung von Altersguthaben dürfte mithin den Interessen der aktiven Versicherten mittel- bis langfristig besser gerecht werden als der Ausgleich von Vermögensschwankungen mittels überhöhten Reserven. top ↑

Ausgleich von Unterdeckungen: Massnahmen und Wirkungen

Sanierungsmassnahmen

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