Brauchen Pensionskassen den Solvenztest?

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch (Experten-Kolumne), 25. Juni 2010. Link stocks.

Angespannte Finanz- und Aktienmärkte und die zunehmende Lebenserwartung lassen in bekannten Kreisen den Ruf nach Solvenztests für Pensionskassen zu gleichen Bedingungen wie bei Versicherungen erschallen. Diese Forderung ist verfehlt, dumm und mündet in einen Verrat des erfolgreichen betrieblichen Altersvorsorgesystems schweizerischer Prägung.

Versicherungsunternehmen benötigen risikotragendes Kapital, damit sie Risiken von ihren Kunden, beispielsweise Pensionskassen, übernehmen dürfen. Der Schweizer Solvenztest (SST) misst ihre Risikofähigkeit, indem er dem Eigenkapital das für die Risikoübernahme erforderliche Kapital gegenüberstellt. Sobald das risikotragende Kapital geringer ist, muss es entweder aufgestockt werden, oder die übernommenen Risiken müssen reduziert werden. Dies kann mit der Steuerung der Bilanz mittels Asset-and-Liability-Management (ALM) erreicht werden.

Pensionskassen sind ganz anders geartet als Versicherer. In diese Risikogemeinschaften bringen Arbeitnehmer Teile ihrer Arbeitsentschädigung ein, zwecks Transformation in Renten. Sie bestehen nur aus Eigenkapital, kommen ohne Fremdkapital aus und übernehmen grundsätzlich keine Risiken von Dritten. Weil Pensionskassen ihr Kapital nicht mit Kundenrisiken in Übereinklang bringen müssen, ist die Anwendung des SST bereits im Ansatz verfehlt.

Betriebliche Vorsorgeeinrichtungen sind zweckorientierte Vermögen, welche in der Schweiz in Form von Stiftungen geführt werden. Diese sind von ihren Sponsorunternehmen juristisch und wirtschaftlich vollkommen getrennt. Ihre Eigner, die Versicherten, können mit ganz wenigen Ausnahmen das eingebrachte Kapital nicht vor dem Alter 65 zurückfordern. Pensionskassen behalten deshalb die individuellen Vermögen mindestens 40 Jahre und laufen keine Gefahr, dass diese in grösserem Stil vorzeitig abgezogen werden. Fällt zudem der Leistungsentscheid für Altersrenten, was bei rund 70 Prozent aller Vermögen der Fall ist, bleiben die individuellen Kapitalien den Stiftungen über rund 60 Jahre erhalten.

Die 2. Säule ist mithin unbeschränkt risikofähig. Kurzfristige Liquiditätsengpässe, die sie unerwartet treffen und in der Substanz schädigen, kennt sie nicht. Für den Fall, dass einzelne ihrer Repräsentanten illiquid werden sollten, alimentieren Pensionskassen den Sicherheitsfonds. Er deckt die Ansprüche der Versicherten bei Pleiten weit über das Obligatorium hinaus. Die Höhe der erworbenen Leistungen ergibt sich aus den internen Zinsgutschriften nach Massgabe der Performance.

Damit schaffen Pensionskassen Mehrwerte mit nachhaltigen, kosteneffizienten Anlageerfolgen und einer gerechten Verteilung des Vermögens. Ihre natürliche Risikofähigkeit lässt sie Volatilitäten an Anlagemärkten aushalten und Schwankungsrisiken eingehen, die für eine ansprechende Performance unerlässlich sind. Einjährige Volatilitäten der Anlagevehikel sind für sie nicht massgebend. Ihre wahren Risiken sind langfristig ungenügende Anlageerfolge.

Diese Risiken können Vorsorgeeinrichtungen mit einfachen Steuerungspaketen bewirtschaften. Die zunehmende Ausrichtung auf gesetzliche Auflagen und irreführende, kurzfristig orientierte Kennzahlen verleitet sie dagegen zu schädlichem Verhalten. Kurzfristige, reale Marktzinsen und stichtagbezogenen Deckungsgrade, die Solvenztests vorgeben, sind dumm, ebenso darauf aufbauende Steuerungen vermeintlicher Pensionskassenrisiken anhand von ALM-Analysen. Diese Steuerungspakete sind praktisch nichtssagend, ungemein teuer und nötigen die forcierten Laien-Manager zu ineffizientem, kontraproduktivem Verhalten. Die zentralen Risiken der betrieblichen Altersvorsorge werden dadurch verstärkt und lassen das Kapitaldeckungsverfahren zum Umwandlungsverfahren verkommen. Pensionskassen verlieren so im Dreisäulensystem ihren tragenden und ausgleichenden Wert.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück

 

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