Schweiz enteignet ihre tumben Arbeitnehmer
Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch (Experten-Kolumne), 29. Dezember 2010. Link stocks.
Die Verstaatlichung privater Altersvorsorgegelder kommt weltweit in Mode. In der Schweiz reisst sich der Bund die berufliche Vorsorge auf dem Verordnungsweg unter die Nägel, indem er Pensionskassenexperten bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags lahm legt und die Arbeitnehmer entmündigt.
Unverfroren vergreifen sich Länder an den privaten Sparguthaben ihrer Bürger. Das jüngste Beispiel liefert Ungarn, das 14 Milliarden Euro von privaten Pensionskassen vereinnahmte. Vor zwei Jahren hat es Argentinien mit 30 Milliarden Dollar vorgemacht, gefolgt von Bolivien, das drei Milliarden Spareinlagen abkassierte. Irland erleichterte die öffentlichen Reserven für das Alter um 17 Milliarden Euro. Da mochte die Schweiz nicht hinten anstehen und hat dem vergleichbaren AHV-Fonds fünf Milliarden Franken zugunsten des IV-Fonds abgezwackt.
Auf die privaten Pensionskassenguthaben mochte der Bund (noch) nicht direkt zugreifen, hat aber mit der letzten Gesetzesänderung darüber die vollständige Kontrolle erlangt. 1985 wurde das BVG in Kraft gesetzt. Das vom Souverän bewilligte Rahmengesetz beruht zwar auf einer untauglichen Definition von Minimalleistungen anhand von Altersgutschriften, Zinsgutschriften und Umwandlungssätzen. Damit konnte dennoch die florierende 2. Säule allen Arbeitnehmern zugänglich gemacht werden. Nach und nach wurde das Gesetz immer stärker auf die Begehrlichkeiten des Staates zugeschnitten. Mit der Verordnung zur Strukturreform werden jetzt die Kompetenzen der obersten Organe auf ein Minimum beschnitten und die Pensionsversicherungsexperten zu Lakaien der Aufsicht befördert. Damit kann der Regulator in der Schweiz fast ungehindert über Finanzierung, Anlagen und Verteilung der privaten Altersvorsorgegelder herrschen.
Die Arroganz der Regierung sticht in der Botschaft des Bundesrats zur Strukturreform ins Auge. Dort verzichtet die SP-Bundesratspräsidentin MCR für «Führungsorgane, insbesondere für Mitglieder des obersten Organs, gewisse Vorkenntnisse oder Ausbildungen vorauszusetzen». Mit der Begründung, dass «im System eines paritätisch zu besetzenden obersten Organs solche Qualitätsvoraussetzungen nur schwer zur Vorbedingung gemacht werden können» erklärt sie die gesamte Arbeitnehmerschaft für dumm. Dafür soll sich der Bund vermehrt einmischen und die Pensionskassen stärker in die Politik einbinden. Deren Zugriff auf die privaten Sparkapitalien wurde in den 90er Jahren durch das Platzen der schweizerischen Immobilienblase noch vereitelt.
Heute verdonnert der Regulator Vorsorgeeinrichtungen zum ausgiebigen Kauf von ertragsschwachen (eigenen) Staatsanleihen, obwohl die Zinsen mittlerweile auf einem historischen Tief sind und aller Orten Staatsbankrotte drohen. Damit zieht er den Arbeitnehmern von Jahr zu Jahr bis zu 10 Milliarden Franken aus den Taschen, die sie sonst mit Liegenschaften und Aktien erwirtschaften könnten. Diese volkswirtschaftlich stabilisierenden risikotragenden Kapitalanlagen sind dem Staat nicht dienlich, unsicher und suspekt. Sie werden weg reguliert, obwohl gerade die Gemeinschaft der Pensionskassen, im Gegensatz zu einzelnen Versicherten, von deren langfristig positiven Trend profitieren könnten.
Der Regulator unterstellt den Pensionskassen à priori Unfähigkeit, krumme Machenschaften und Interessenkonflikte, ohne zu sagen, was gemeint ist. Dafür leben die zuständigen Behörden gut auf Kosten der Versicherten. Die Schar der Staatsdiener nimmt rasant zu, obwohl sie immer weniger Vorsorgeeinrichtungen beaufsichtigen müssen. Viele patronale Fonds und kleine Pensionskassen haben angesichts des ausartenden Dirigismus und zunehmender materieller Belastungen die Segel bereits gestrichen. Diese Schwächung der 2. Säule scheint in Bern nicht zu stören. Gefällig ist dem Bund die Umsetzung des Peter-Prinzips. In gewissen Kantonen verfügen seine Aufseher nicht über die kennzeichnende Fachkompetenz. Zürich beispielsweise verlangt auch künftig lediglich «erforderliche Fachkompetenzen in den Bereichen Recht, Wirtschaftsprüfung und Management», keine Rede von der für die Aufsicht entscheidenden Vorsorge- und Versicherungstechnik. Umso schlimmer, wenn sie auch noch die Pensionskassenexperten kalt stellen.
So in Zürich, wo der Aufseher die Experten links an der gesetzlichen Kontrollpyramide vorbei liegen lässt und sich lieber direkt bei den Stiftungen einmischt, wo er sich besser durchsetzen kann und auch vor operationellen Anweisungen nicht zurück schreckt. Darob vergisst er schon mal seine Aufsichtspflichten. So hat er aus unerfindlichen Gründen die Bücher einer grösseren Sammelstiftung über fünf Jahre nicht abgenommen. Die Abwehr seiner nachgereichten, notabene via Presse öffentlich angekündigten Verfügung hat die Versicherten ein Vermögen gekostet. Wenn solche Machenschaften überhand nehmen und der Würgegriff nicht bald gelockert wird, werden die Arbeitnehmer tatsächlich die Dummen sein.
Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück
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