«Deckungsgrad ist irreführende Grösse»
Impressum: Interview von Thomas Hengartner mit Professor Olaf Meyer (Details) – Artikel in Finanz und Wirtschaft, 2. Juni 2010, Seite 16. Mit vorhandenen Genehmigungen.
Die berufliche Vorsorge ist für den einzelnen Menschen eine Langfristangelegenheit mit rund vierzigjähriger Ansparphase. Die Pensionskassen und Sammelstiftungen orientieren sich jedoch viel kurzfristiger, etwa wegen Fusion oder Abspaltung auf Arbeitgeberseite, wegen Mutationen in den Führungsgremien oder wegen Auflagen der Aufsichtsbehörden. Olaf Meyer, Professor für Finanzen und Altersvorsorge an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg FR, bringt Ideen für Verbesserungen ins Spiel.
Herr Professor Meyer, wie kann der Gegensatz in der zeitlichen Betrachtungsweise der Vorsorge überbrückt werden?
Oft wird vergessen, dass Vorsorgeeinrichtungen Unternehmen sind, die ohne Fremdkapital auskommen. Dies begünstigt die Fähigkeit, Risiken an Finanzmärkten einzugehen. Die langfristige Performance hat eine wesentlich höhere Aussagekraft als kurzfristige Renditen oder der stichpunktbezogene Deckungsgrad.
Woran soll denn die Leistungskraft eines Vorsorgeträgers gemessen werden?
Der Mehrwert einer Vorsorgeeinrichtung besteht ausser im Anlageerfolg in Kosteneffizienz, Kundenzufriedenheit, Umfang der Leistungen sowie Verteilungsgerechtigkeit. Die Vorsorgeträger haben es in der Hand, relevante Steuerungspakete zu entwickeln und nicht nur die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Aus den Erfolgen der innovativen Vorsorgeeinrichtungen wird positiver Druck auf den Regulator erwachsen. Es gilt, die Vorsorgeträger zu ermutigen, unternehmerisch zu führen.
An die Stelle der lebenslangen Anstellung beim selben Unternehmen sind häufige Stellenwechsel getreten, das 100%-Pensum wird von Teilzeitbeschäftigung beziehungsweise gar durch ein Portefeuille von Jobs für verschiedene Arbeit- und Auftraggeber abgelöst. Welche Konsequenzen ergeben sich?
Der Nutzen der paritätischen Durchführung der beruflichen Vorsorge ist stark reduziert, da die weitreichende Fürsorge des Arbeitgebers für eine treue Belegschaft im internationalen Kostenwettbewerb immer weniger zutrifft. Es gilt, trotz dieser widrigen Umstände die Langfristigkeit der Vorsorge zu bewahren. Hierzu gibt es zwei Alternativen: die Vorsorgeeinrichtung an den Arbeitnehmer zu binden, sodass er im Falle des Arbeitsplatzwechsels bei seiner Kasse oder Stiftung bleiben kann, oder reale Finanzaktiva anstelle eines Geldbetrags von einer Vorsorgeeinrichtung zu der nächsten zu transferieren.
Welche Forderungen ergeben sich daraus für das BVG-System?
Beide Möglichkeiten bedürfen starker Modifikationen der bisherigen Abwicklungspraxis. Es sind aber nicht nur die Schwierigkeiten, sondern auch die Chancen derartiger Änderungen zu sehen. Des Weiteren darf nicht gezögert werden, die Führung von Vorsorgeeinrichtungen an die neuen Entwicklungen anzupassen. Der Einfluss des Arbeitgebers sollte verringert und das Management der Vorsorgeeinrichtungen gestärkt werden.
Wie sollten die Versicherten vermehrt Einfluss auf ihre Vorsorge nehmen?
Glücklicherweise ist festzustellen, dass die Flexibilisierung der Ansparmodelle voranschreitet und hier der Einzelne seine persönliche Auswahl in Bezug auf die Abzugshöhe treffen kann. Zudem lassen viele Kassen und Stiftungen zum Zeitpunkt des Ruhestands individuelle Kombinationen aus Kapitalbezug und Rente zu. Substanzielle Kritik muss jedoch angebracht werden, da die Vorsorgeeinrichtung über die
Die Anlagestrategie für jeden Versicherten ist abhängig von Sparguthaben
und Alter. Sie sollte deshalb individuell festgelegt werden.
Anlage der Gelder bestimmt und der Kunde keinerlei Einflussmöglichkeiten hat. So ist es offensichtlich, dass die optimale Strategie für einen Arbeitnehmer, abhängig von seinem Ansparungsgrad, seinem weiteren Vermögen oder auch seinem Alter, nur individuell sein kann. Die Anlageentscheidungen einer Kasse oder Stiftung beziehen nur einen geringen Teil der für ihn relevanten Kriterien ein und schlimmer noch, orientieren sich darüber hinaus an irreführenden Grössen, wie etwa dem Deckungsgrad der gesamten Vorsorgeeinrichtung.
Welche Messgrössen wären geeigneter?
Es gilt, verschiedene Anlagemöglichkeiten in einer Vorsorgeeinrichtung zu schaffen und die Arbeitnehmer bei der Auswahl kompetent zu beraten. Die Einführung des Beitragsprimats erleichtert diesen Schritt, da dies bereits die Entwicklung zu einem Sparplan ohne weitere Garantien für den Arbeitnehmer bedeutet. Die Vorteile dieser Option bestehen darin, die Anlage auf den Einzelnen zuzuschneiden und zudem eine wirklich unabhängige qualifizierte Beratung zu schaffen. Die Chancen steigen, die relevanten Vorsorgeziele des Einzelnen zu erreichen. Dies bedeutet auch, dass Vorsorgeeinrichtungen in eine neue Rolle hineinwachsen können, da der Interessenkonflikt der Banken zwischen Verkauf und Beratung aufseiten des Vorsorgeträgers nicht besteht.
Wie kann den Nachteilen einer solchen Erweiterung begegnet werden?
Zu vermeiden ist, dass der administrative Aufwand den entstehenden Ertrag übersteigt. Dem kann Rechnung getragen werden, indem zuerst nur eine limitierte Anzahl von Anlagevarianten angeboten wird. Weiterhin gilt es, den Vorsorgeeinrichtungen seitens der Aufsichtsbehörden den Weg zu ebnen, indem nicht nur die Erfüllung kollektiver, sondern auch individueller Vorsorgeziele gefördert wird.
In der zweiten Säule gibt es gewollte Solidarität. Wie kann jedoch ungewollte Umverteilung vermindert werden?
Hier wird eine sehr grundsätzliche Frage angesprochen: Soll in der zweiten Säule umverteilt werden? Es ist festzustellen, dass für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit und für die Absicherung der Familie oft eine gewollte Solidarität zertifiziert wird. Dies mag jedoch darin begründet sein, dass die wahrscheinliche Umverteilung von Versicherungskosten zwischen den Mitgliedern einer Vorsorgeeinrichtung höchst intransparent ist und deshalb gar nicht in das Bewusstsein des Einzelnen rückt. Zu hohe oder zu geringe Zahlungen an die Rentner führen ebenfalls zur Umverteilung.
Wie kann man die Situation verbessern?
Der erste wichtige Schritt besteht in der Messung der wesentlichen Umverteilungseffekte. Ein wichtiges Prinzip sollte sein, keine Umverteilung gegen den Willen der Einzelnen und insbesondere in deren Unkenntnis zuzulassen. Es ist anzunehmen, dass diese Erkenntnisse zu neuen Steuerungsinstrumenten führen werden. Insbesondere sei hier auf eine Flexibilisierung von Rentenzahlungen hingewiesen, die ein wesentlicher Faktor zur Verringerung von Umverteilungen ist.
Olaf Meyer ist Professor für Finanzen und Altersvorsorge an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg FR.
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