Vorsorge mit Versicherern ist die halbe Altersrente

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der FuW, 13. Juli 2002

Die Rechnung für den Versicherten in der Schweiz ist einfach: Seine Altersrente resultiert aus Sparbeiträgen, die einerseits mit Anlageerträgen vermehrt und anderseits durch Kosten für Verwaltung und Administration vermindert werden. Versicherer haben mit 2,3 Prozent der verwalteten Vermögen höhere Kosten als autonome Pensionskassen. Weil bereits ein Prozent Mehrzins die Altersrente nach 40 Jahren um 20 bis 30 Prozent ansteigen lässt, bleibt im besten Fall noch die Hälfte der möglichen Altersrente, wenn der Sparbatzen einem Versicherer anvertraut wird.

Darüber, wo die andere Hälfte verblieben ist, wird zur Zeit wild spekuliert. Lange scheuten die Versicherer Transparenz wie der Teufel das Weihwasser. Jetzt scheinen sie umzudenken. Vor kurzem hat Arnold Schneiter, BVG-Marktreisender der Versicherer und profunder Kenner der einschlägigen Szene, Details der versicherungsinternen Kalkulationen bekannt gemacht.

Ungleich lange Spiesse

Demnach kämpfen die Versicherer in der beruflichen Vorsorge mit viel kürzeren Spiessen als die autonomen Pensionskassen, die als Non-profit-Organisationen versuchen, den Vorsorgefranken zu optimieren. Spezielle Anlagevorschriften, der Sicherungsfonds, die Nominalwertgarantie, vor allem aber die Ansprüche von Management und Shareholdern sowie Fix- und Akquisitionskosten verschlingen mindestens 2,3 Prozent der verwalteten Vermögen. Um diesen Betrag liegen die Verwaltungskosten, so Schneiter, über denen der Konkurrenz.

Zählt man die Grundkosten hinzu, erreichen die Gesamtkosten vier Prozent des Vermögens. Stellt man dem das beschränkte Ertragspotenzial der Versicherer gegenüber, bleibt in der Tat wenig für den Leistungsaufbau der Vorsorgenehmer. Viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass die Vermögenserträge rund zwei Drittel der Altersrente finanzieren sollen.

Mit den zulässigen Anlagestrategien können Versicherer langfristig maximal fünf Prozent erwirtschaften. Zieht man davon die Kosten ab, verbleibt ein Prozent für die Verzinsung der Altersguthaben. Damit können Beiträge, Erträge Kosten und Leistungen nicht mehr ins Gleichgewicht gebracht werden, zumal versäumt wurde, in Boom-Jahren finanzielle Polster anzulegen.

Stattdessen wurde mit punktuellen Versprechen und Garantien zur Akquisition von Neukunden noch Ende vergangenen Jahres der Markt aufgemischt. Dies obwohl den Versicherern bereits bekannt sein musste, dass die Kapitalbasis zu dünn ist. Nach einer ungewöhnlichen Börsenflaute ist die hochgelobte Sicherheit bereits im Eimer. Verkaufswirksame Tarifgarantien haben sich in Luft aufgelöst sogar die gesetzlichen Minimalleistungen wurden zu hoch.

Einzelne Versicherer haben sich vom Markt zurückgezogen, andere hoffen auf staatliche Gehhilfen. Willfährig bittet der Bundesrat mit einer fragwürdigen Zinssenkung diejenigen Versicherten nochmals zur Kasse, die bislang mit überhöhten Beiträgen die Verunsicherungsgesellschaften im Vorsorgegeschäft gehalten haben. Dieser ungebührliche Eingriff in marktwirtschaftliche Regeln löst keine Probleme. Die Rahmenbedingungen der Versicherer lassen zudem wenig Hoffnung auf Besserung.

Staatliche Fussangeln

Der Staat sagt uns heute wer, wann, wieviel und wo sparen muss. Er bevorzugt unverhohlen die Versicherer als Vorsorgeträger für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Ihnen wurde sogar eine eigene Aufsichtsbehörde zugestanden. Rund die Hälfte der Versicherten steht damit unter Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV).

Dieses vertritt vor allem die Interessen der Versicherer und setzt sich nicht für Vorsorgeeinrichtungen, geschweige denn für ihre Versicherten, ein. Die Tarife, die das BPV genehmigt, garantieren nur, dass alle Kosten der Versicherer, inklusive der künftigen Überschüsse, mit Prämien abgegolten werden.

Seit der Staat mit der Einführung des BVG das Szepter in der beruflichen Vorsorge übernommen hat, geht es mit ihrer Effizienz unaufhaltsam bergab. Er unterhält schwache und ineffiziente Marktteilnehmer und richtet die Altersvorsorge auf sie aus. Gleichzeitig ertrinken die Pensionskassen in steuerlichen und administrativen Auflagen. Die zunehmende Regulierung und die aufgeblähte Bürokratie stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zur Trivialität eines zeitgerichteten Kapitaltransfers.

Wir sollten uns im Vorsorgewesen endlich von der Entscheidungsfindung durch Versuch und Irrtum verabschieden. Vielmehr haben die anstehende BVG-Revision und die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge auf Basis einer ganzheitlichen Grundlagenforschung stattzufinden. Effiziente und bewährte Alternativen gibt es durchaus. top ↑

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