Sicher dank Sicherheitsfonds
Impressum: Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, 28Aug01
Alle Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz sind von Gesetzes wegen beim BVG-Sicherheitsfonds gegen Insolvenzrisiken versichert, sofern sie dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt sind. Die Beiträge an diese Versicherung betragen je 0.03 % der erworbenen Freizügigkeitsleistungen für alle aktiven Versicherten bzw. des 10fachen Rentenbetrages für die Rentenbezüger.
Weil Vorsorgewerke zahlungsunfähig waren, mussten im vorigen Jahr 81,6 Mio Franken für obligatorische und 2,7 Mio für ausserobligatorische Ansprüche vom Sicherheitsfonds an Destinatäre bezahlt werden, insgesamt 22.9 Mio weniger als im Vorjahr. Betroffen waren 1825 Anschlüsse an Sammel- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen, 17 registrierte Stiftungen und 376 Anschlüsse an die Auffangeinrichtung.
Zahlungsunfähig werden Vorsorgewerke vor allem infolge offener Beitragsverpflichtungen nach Konkursen. Es ist also nur fair, wenn Sammeleinrichtungen ihr Beitragsinkasso seriös und konsequent betreiben.
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