Technischer und wirtschaftlicher Umwandlungssatz
Impressum: Von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, erschienen am 27. April 2009 in www.stocks.ch, Expertenkolumne
Der technisch korrekte Umwandlungssatz beträgt für Männer 5,835 Prozent, sagt der Schweizerische Versicherungsverband. Nach geltendem Recht soll er 6,8 Prozent betragen, was auch dem Durchschnitt der in der Schweiz aktuell angewandten Sätze entspricht. Das Bundesamt für Sozialversicherung und die Kammer der Pensionskassenexperten sehen den richtigen Satz bei 6,4 Prozent. Bei diesen grossen Differenzen herrscht lediglich Konsens, dass die Tendenz weiter nach unten zeigt, was hingegen den neusten Prognosen zur Lebenserwartung widerspricht.
Die Festlegung des technischen Umwandlungssatzes erfolgt mit Hilfe von Modellrechnungen. Dazu werden verschiedene Annahmen getroffen, insbesondere wie lange Neurentner und ihre engsten Angehörigen leben, wie viel Ertrag erzielt werden kann und welche Kosten zu erwarten sind. Beim technischen Umwandlungssatz handelt es sich also um einen Hypothese, eine wohl begründete Aussage, deren Gültigkeit bloss vermutet werden kann. Darum sollte überprüft werden, ob die Prämissen und Ergebnisse des Modells mit tatsächlichen Beobachtungen übereinstimmen.
Widersprüchliche Versuchsanordnung
Bereits die grundlegende Versuchsanordnung des Modells zeigt unüberbrückbare Widersprüche. Der BVG-Umwandlungssatz soll im Bereich des Zwangssparens gesamtschweizerisch gültig sein. Jede Pensionskasse hat hingegen gesonderte Verhältnisse und muss für das eigene versicherungstechnische Gleichgewicht besorgt sein. Die Annahmen und Ergebnisse der verschiedenen Berechnungen zeigen darum keinerlei Übereinstimmung. Der BVG-Umwandlungssatz orientiert sich in der Folge weder an allgemein gültigen Gegebenheiten noch an einem repräsentativen Durchschnitt aller Pensionskassen. Er ist nicht auf die Vorsorgenehmer, sondern auf die partikulären Interessen der stärksten politischen Meinungsmacher ausgelegt.
Praktisch kommt der BVG-Umwandlungssatz verbreitet auch im überobligatorischen Bereich zur Anwendung und führt zu erheblichen finanziellen Verzerrungen. Seine hauptsächlichen Bestimmungsgrössen, der technische Zins und die Lebenserwartung, werden aus der Vergangenheit abgeleitet.
Abnehmende Ertragserwartung und zunehmende Lebenserwartung
Die Ertragserwartungen, bezogen auf individuelle Risikopräferenzen, werden auf kurzfristige Erfahrungswerte und Orakel von Anlageexperten ausgerichtet. Und weil Pensionskassen Sicherheit gerne mit gaussschen Schwankungsrisiken begründen, zielen ihre Präferenzen generell auf Anlagemedien mit geringem Schwankungs-, aber auch Ertragspotential. Dieses Verhalten ist bei Versicherungsgesellschaften besonders stark ausgeprägt, weil sie keine Unterdeckung aufweisen dürfen und sich darum anlagetechnisch immer kurzfristig orientieren. Generell, besonders aber nach Börseneinbrüchen, sind darum die modellhaften Ertragserwartungen im Vergleich zur Vergangenheit zumeist abnehmend.
Die Lebenserwartung wird anhand von statistischen Aufzeichnungen aus der Vergangenheit abgeleitet. Periodentafeln sind auf breite, heterogene Bestände (Kohorten) abgestützt. Sie machen keine Trendextrapolationen aus der Vergangenheit in die Zukunft. Hingegen fliessen vermeintlich voraussehbare Erhöhungen der Lebenserwartung in die Generationentafeln ein, welche von den Lebensversicherern verwendet werden. Die ihnen zugrunde liegende Statistik basiert auf dem eigenen Versichertenbestand. Die damit stark limitierte Kohorte wird zusätzlich selektiert, indem nur Versicherte betrachtet werden, die mit der Wahl einer Rente bekundet haben, dass sie noch lange zu leben gedenken. Versicherte, die den nahen Tod erwarten und demzufolge eine Kapitalversicherung vorziehen, werden separat geführt. Der biometrische Ausgleich zwischen kürzeren und längeren Rentenlaufzeiten wird damit bewusst ausgeklammert. Entsprechend erwarten Lebensversicherungen im Durchschnitt längere Laufzeiten als unabhängige Pensionskassen und veranschlagen tiefere Umwandlungssätze.
Falsifizierung des BVG-Modells
Ein retrospektiver Vergleich der «technisch richtigen» Umwandlungssätze mit tatsächlichen Beobachtungen zeigt grosse Differenzen. Bestätigt wird ein allgemeiner Trend nach unten. Mit zunehmendem Aktienanteil werden auch die Schwankungen grösser. Entscheidend ist aber, dass das mögliche Niveau der Umwandlungssätze im Mittel beträchtlich über den aktuariellen Modellvorgaben liegt und die Senkung langsamer erfolgt, als der Gesetzgeber vorgibt.
Vergleich retrospektiver Umwandlungssätze mit aktuariellen Werten:

Der Ausgleich von biometrischen Risiken und Finanzmarktrisiken sowie der zugehörigen Schwankungen auf möglichst hohem wirtschaftlichem Niveau ist die zentrale Aufgabe von Pensionskassen. Die meisten könnten aus Sicht der Vergangenheit momentan höhere Umwandlungssätze anbieten.
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