Wo leckt der dritte Beitragszahler?

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch (Experten-Kolumne), 26. März 2010. Link stocks.

Aktive BVG-Versicherte dürfen von ihren Pensionskassen erwarten, dass die Kaufkraft der späteren Altersrente wenigstens ihrem heutigen Lohnverzicht für die Beiträge entspricht. Ihr Anteil am Gemeinschaftsvermögen muss also mindestens im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung wachsen. Mit Obligationen und Versicherungen kann diese Minimalzielsetzung nie und nimmer erreicht werden.

Eine Ansparphase von 40 Jahren und eine Bezugsphase von 20 Jahren ergeben individuelle Vorsorgezyklen von 60 Jahren. Derweil äufnen die meisten Erwerbstätigen in Pensionskassen ihr grösstes persönliches Vermögen. Es dient als Deckungskapital für eine angemessene Altersrente und wird im Ruhestand mit Rentenzahlungen wieder auf Null abgebaut. Die Versicherten erwarten eine wirtschaftliche Verwaltung ihrer Vermögen und zählen auf Solidaritäten bezüglich zeitlichem Ausgleich von Rentenlaufzeiten und Vermögensschwankungen.

Aus diesen Erwartungen stammt der Auftrag an die Pensionskassen. In der beruflichen Altersvorsorge gelten sie schlechthin als dritter Beitragszahler neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Ihre finanzielle Wertschöpfung entspricht der Differenz ihrer Erträge und Kosten. Damit sollten sie die Kaufkraft der Sparbeiträge ihrer Versicherten bis zum Rentenablauf erhalten. Entsprechend müssen die Nettoerträge mindestens mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Das kann nur erreichen, wer die Verwaltungskosten im Griff hat und in die Treiber der Realwirtschaft investiert.

In einer prosperierenden Wirtschaft treten den Pensionskassen laufend neue Versicherte bei und bescheren ihnen gesamthaft gesehen einen unbegrenzten Anlagehorizont. Sie sind darum geradezu für die Sicherung der Altersvorsorge geschaffen. Seit aber der Staat mit der Einführung des BVG-Rahmengesetzes 1985 das Zepter der 2. Säule übernommen hat, wackelt das vormals gesunde Fundament der Pensionskassen, und ihre Leistungsfähigkeit nimmt laufend ab. Die minimalen Rentenerwartungen mussten seit 1985 bereits um über 30 Prozent reduziert werden.

Der Ruf nach Leistungsreduktionen aus dem Umfeld der Pensionskassen wird ob dieser Entwicklung immer penetranter und ist auch nach dem klaren Verdikt des Souveräns vom 7. März nicht verstummt. Die Verlierer des Urnengangs fabulieren weiterhin von Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen als einziges Mittel zur Rettung der 2. Säule. Dabei übersehen sie die einfachste und naheliegende Lösung, nämlich den dritten Beitragszahler nachhaltig zu stärken, indem der rechtliche Rahmen wieder zurechtgerückt wird.

Der schleichende kollektive Rückbau der 2. Säule ist eine unmittelbare Folge von Überregulierung und staatlich verordnetem Raubbau am Renditepotenzial. Der Regulator überbürdet Pensionskassen mit vorsorgefremden Aufgaben und setzt ihnen hinderliche und kontraproduktive Schranken. Dementsprechend wachsen einerseits die Kosten ins Uferlose, und andererseits werden systematisch marktgerechte Erträge verhindert. Auch die jetzt vom Bundesrat ins Auge gefasste Verbesserung der Transparenz hilft wenig, solange die Versicherten keine Wahlmöglichkeiten haben und unter den Anbietern kein Wettbewerb herrscht.

Das aufwendig bürokratisierte und verpolitisierte BVG-Zwangssystem widerspricht dem Verfassungsauftrag und verhindert in der beruflichen Vorsorge jegliche Professionalität. Die Führung der Vorsorgeeinrichtungen soll nämlich auch nach der anstehenden Strukturreform bewusst Laien anvertraut bleiben; eine solide Bewirtschaftung der Altersvorsorge wird so verunmöglicht. Die verantwortlichen Organe müssen sich mangels eigener Expertise und Kompetenz hinter teuren, Eigeninteressen verpflichteten Beratern verschanzen, die man sich in den überwiegenden Fällen wegdenken könnte.

Für eine wirksame Stärkung der 2. Säule müssen Pensionskassen ihre Kosten senken und die Erträge nachhaltig erhöhen. Dazu bedarf es eines Rückbaus der Regulierung und der Wiederherstellung der Möglichkeiten einer zeit- und zielgerechten Anlage der Vorsorgevermögen. Die aktuell gültigen Anlagevorschriften beruhen auf einem verqueren Risikoverständnis, lassen die Erträge schwinden und sind abzuschaffen. Anlageentscheide auf einzelne Verpflichtungsstrukturen auszurichten, ist dilettantisch und (nicht nur) gemäss dem früheren OECD-Berater Con Keating «the dumbest thing ever thougt of». Altersvorsorge ist definitiv kein Versicherungsfall. Die Rentenlaufzeiten überlappen sich zeitlich und sind lange zum Voraus abseh- und planbar. Mit ertragsarmen Anlagen wie Obligationen und Versicherungen kann man sie nicht absichern – das müsste auch die tonangebende Versicherungslobby in Bern endlich einsehen.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück

 

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